Die sog. generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) führt zum Berufsabschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" (im Folgenden "Pflegefachperson").
Die Ausbildung umfasst 2100 Stunden Unterricht an Pflegeschulen und 2500 Stunden praktische Ausbildung und schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt beim Träger der praktischen Ausbildung, also dem Ausbildungsbetrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in besonderen Versorgungsbereichen statt (vgl. Anlage 7 des Pflegeberufgesetzes).
Der § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) regelt explizit sog. "vorbehaltene Tätigkeiten", das sind bestimmte berufliche Tätigkeiten, die den nach diesem Gesetz ausgebildeten Pflegefachpersonen vorbehalten sind.
Die Ausbildung befähigt für diese im Pflegeberufegesetz festgelegten Vorbehaltsaufgaben, die Qualitätsstandards in der Pflege erhöhen, da ausschließlich Pflegefachpersonen den Pflegebedarf und Pflegeprozess bestimmen, organisieren und gestalten – und zwar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen Pflegefachpersonen im Berufsleben vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.
Der Zugang zur Ausbildung setzt eine gesundheitliche Eignung voraus sowie den erfolgreichen Abschluss einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder nach Erreichen des Hauptschulabschluss eine zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene, landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer.
Im Land Berlin ist für Menschen aus Drittstaaten, die sich für eine Pflegeausbildung bewerben, neben einem gültigen Aufenthaltstitel, einer Ausbildungs-/ Beschäftigungserlaubnis, einem Sprachzertifikat zudem eine behördliche Zeugnisanerkennung erforderlich.
Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt einheitlich über Landesfonds. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Pflegeeinrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen.
Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos, es fällt kein Schulgeld an. Mit durchschnittlich ca. 1200 Euro pro Monat ist die Ausbildungsvergütung im Vergleich zu anderen Ausbildungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich sehr hoch.
Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, haben ein Wahlrecht: Ist im Ausbildungsvertrag der Vertiefungseinsatz in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die Langzeitpflege vereinbart, kann für das letzte Ausbildungsdrittel der Berufsabschluss „Altenpfleger:in“ gewählt werden. Für die Mehrzahl der Auszubildenden an den Mitgliedsschulen des Pflegeschulbundes Berlin trifft dies derzeit zu.
Entsprechend kann bei einem in der pädiatrischen Versorgung vereinbarten Vertiefungseinsatz für das letzte Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in" gewählt werden. Das Wahlrecht kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ausgeübt werden. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt.
Bis Ende 2025 soll überprüft werden, ob für die gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiterhin Bedarf besteht.
Zu den konkreten Angeboten sowie Kursstarts der Mitgliedsschulen informieren Sie sich bitte auf deren Websites – Verweise finden Sie auf der Seite Mitglieder.